AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Allen Leistungen der ees liegen diese Vertragsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen.

§ 2 Auftragserteilung
Die Aufträge sind für die ees erst verbindlich, wenn und soweit die entsprechenden Angebote der ees schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergän-zungen und mündliche Nebenabreden jeder Art bedürfen ebenfalls der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

§ 3 Leistungen

  1. ees wird ihre Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.
  2. Der Umfang der von ees zu erbringenden Leistungen wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese Vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber oder der ees nicht zugemutet werden kann, hat die jeweilige Partei ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
  3. ees erbringt vertragsgemäß frei vereinbarte Dienstleistungen insbesondere auf dem Gebiet der Auditierungs- und Beratungstätigkeit. Mit Erstellung des jeweiligen Abschluss- oder Beratungsberichtes gelten die vertraglichen Leistungen der ees als erbracht und abgeschlossen. Das vertraglich vereinbarte Honorar wird in voller Höhe fällig.
    Auch für den Fall, dass aufgrund fehlender/fehlerhafter/mangelhafter/nicht plausibler/unglaubwürdiger oder nicht fristgerechter gelieferter Unterlagen ein Bericht nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann bzw. eine Auditierung nicht erfolgen kann, ist die gesamte Auftragssumme zur Zahlung fällig. Dies gilt auch, wenn eine positive Auditierung aufgrund vorliegender Tatsachen bzw. geprüfter Sachverhalte nicht erfolgen kann und/oder erforderliche Voraussetzungen nicht vorliegen.
    Ein Rechtsanspruch auf eine positive Auditierung besteht generell nicht. Die Begutachtung ist per se immer ergebnisoffen.

§ 4 Auftraggeberpflichten

  1. Der Auftraggeber hat der ees alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.
  3. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte 1 und 2 geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit die ees nicht ein Mitverschulden trifft.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, bzw. bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Berechnung der ees -Leistungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrags gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.

§ 6 Fristen

  1. Die Auftragsfristen der ees sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferfrist, seien es verbindliche oder unverbindliche Termine oder Fristen, überschritten, so kommt ees in Verzug, wenn ees die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hindernissen, tritt Lieferverzug nicht ein. Neben der Lieferung kann der Auftraggeber Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn der ees Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

§ 7 Kündigung

  1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausge-schlossen, außer im Vertrag sind anderweitige Bestimmungen getroffen.
  2. Aus wichtigem Grund ist ees zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des ‚Auftraggebers versucht wird in unzulässiger Weise das Ergebnis der ees -Leistung zu verfälschen, oder wenn der Auftraggeber ein Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.
  3. In den Fällen der Ziff. 2 behält ees den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die von ees noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall und höhere ersparte Aufwendungen nach.

§ 8 Gewährleistung

  1. Soweit ees Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien darüber einig, dass ees keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.
  2. Ansonsten kann ees bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Falls und erst wenn die Nacherfüllung endgültig ernsthaft abgelehnt wird nicht fristgemäß vorgenommen wird oder fehlgeschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages unter den gesetzlichen Voraussetzung zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

  1. Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet ees nur, wenn ees, der gesetzliche Vertreter, Verrichtungsgehilfe oder Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat oder wenn ees oder deren Vertreter, Verrichtungsgehilfe oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat.
  2. Im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht von ees auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der ees auf den Wert der jeweils beauftragten Auftragssumme begrenzt:
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht für (1) Schäden aus der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit, für (2) sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Verletzung der ees oder einer vorsätzlich grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ees beruhen sowie für (3) Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten im Sinne des § 307 Abs. 2, Nr. 2 BGB.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der ees in Tübingen.
  2. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Gerichtsstreitigkeiten ist Tübingen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich.
  4. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

ees Tübingen, ein Geschäftsbereich der 7i Project GmbH
Eisenbahnstr. 126
D-72072 Tübingen
Telefon: +49 7071 549 2216
E-Mail: info(at)ees-tuebingen.de